



Hygieneschutzkonzept
Stand: 22. März 2021
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
o Bitte 1,5 Meter Mindestabstand zwischen Personen im In- und Outdoorbereich einhalten.
o Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher findet ihr bei den Toiletten.
o Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt grundsätzlich Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
o Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
o Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
o Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
o Die Buchung der Tennisplätze über unser Buchungssystem eBusy ist zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen sind Mannschafts- oder Freizeittrainings sowie Punktspiele.
o Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
o Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
o Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände.
o Handdesinfektionsmittel ist in den Toiletten bereitgestellt.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
o Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen
o Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
o Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
o Die sanitären Einrichtungen werden bestenfalls nur einzeln betreten. Maximal 4 Personen in den Umkleiden und 1 Person in den Duschen.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
o Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2). Die Maske darf nur während des Sports abgenommen werden.
o Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.
o Sämtliche Wettkämpfe werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gastierenden Vereins sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z. B. Schiedsrichter). Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.
o Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
o Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert ist.
o Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
o Die Heim- und Gastmannschaft betreten die Spielfläche getrennt voneinander. Ersatzspieler und Betreuer haben bis zur Einnahme ihres Platzes eine Maske zu tragen.
o Die zur Durchführung des Wettkampfs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.
o Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.
o Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
o Der Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.
Fürstenfeldbruck, 22. März 2021
Rudi Burian
Vorstand Tennisfreunde