(Stand 03/2023)
Die Spiel- und Platzordnung soll einen reibungslosen Spielbetrieb ermöglichen und ist für alle Mitglieder und Gäste bindend. Sonderfälle sind nach den Grundsätzen der Kameradschaft und sportlichen Fairness selbst zu regeln. [Als PDF-Datei downloaden]
1. Spielberechtigung
Eine Spielberechtigung besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
• Mitgliedschaft bei den Tennisfreunden Fürstenfeldbruck und die Buchung über unser Platzbelegungssystem (unter www.tennisfreunde-ffb.ebusy.de)
• Eine Buchung als Gast in unserem Buchungssystem
• Im Rahmen eines Punktspiels, Turniers oder einer offiziellen Veranstaltung.
Spielen ohne Berechtigung ist Hausfriedensbruch und kann zur Anzeige gebracht werden.
2. Spielbetrieb
a) Spieldauer
Die Spieldauer beträgt max. 120 Minuten. Die Zeit für die Platzpflege (siehe Punkt 4) ist darin enthalten.
b) Spielzeiten
Die Plätze stehen den Spielberechtigten täglich je nach Jahreszeit maximal von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr zur Verfügung. Abweichungen davon sind nur im Punktspiel- und genehmigten Turnierbetrieb möglich.
Der Vorstand hat das Recht, Plätze für Punktspiele, Turniere, Training oder zur Platzpflege zu sperren.
3. Spielkleidung
Das Spielen ist nur mit vollständiger Tenniskleidung (Hose, Tennisshirt) und ausschließlich mit Sandplatz-Tennisschuhen gestattet.
4. Platzpflege
Die Spieler haben ihr Spiel so rechtzeitig zu beenden, dass noch genügend Zeit für die Platzpflege bleibt (ca. 5 Minuten).
Zur Platzpflege gehört:
• Platz abziehen (Abziehmatte bitte wieder aufhängen)
• Linien abkehren (Besen bitte wieder aufhängen)
• Platz abspritzen; notfalls auch während des Spiels (Schlauch bitte am Spielfeldrand ablegen)
• Eventuell benutzte Sonnenschirme bitte wieder in die an den Sitzbänken befestigten Rohre stecken.
5. Platzbelegung
Vor Spielbeginn muss in unserem Platzbelegungssystem gebucht / reserviert sein. Wird auf dem Platz nicht zum gebuchten Termin gespielt, verfällt die Reservierung nach einer Wartezeit von 10 Minuten.
6. Platzreservierung
Eine Platzreservierung ist für maximal 2 Stunden und bis zu 2 Terminen möglich.
7. Gäste
• Vereinsmitglied mit Gast
Gäste können gerne mit einem Mitglied einen Platz belegen, wenn das Spiel vor Spielbeginn in unserem Buchungssystem erfasst ist. Die Gebühr von derzeit 6 € pro Stunde wird vom Girokonto des Mitglieds eingezogen.
• Gast mit Gast
Gäste können gerne nach vorhergehender Anmeldung über unser Platzbelegungssystem buchen und werden mit 12 € pro Stunde per Bankeinzug belastet.
8. Aufenthaltsdauer und Nutzung der Anlage einschließlich Duschen und Aufenthaltsräume / -flächen
Der Aufenthalt auf der Anlage und die Nutzung der Einrichtungen ist nur im Zusammenhang mit einer Tennisplatzbuchung, bzw. im Rahmen von Training, Punktspielen, Turnieren oder anderen vom Vorstand genehmigten Festivitäten erlaubt. Ganztägiges, mehrstündiges oder regelmäßiges Aufhalten und Nutzen der Einrichtungen im Sinne von häuslichem Gebrauch ist untersagt.
9. AirKey Schließsystem
Der Zugang für die auf dem Vereinsgelände befindlichen Räumlichkeiten ist mit dem AirKey System gesichert. Den Zugang zu diesem Schließsystem bitte über den Sportwart bzw. per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beantragen.
10. Nutzung der Ballmaschine
Wir bieten die Möglichkeit, mit unserer Ballmaschine eigenständig zu trainieren. Pro Stunde wird eine Nutzungsgebühr von 6,00 € erhoben.
Voraussetzungen für die Nutzung der Ballmaschine sind:
• Vorherige Einweisung in die Funktionalität der Ballmaschine durch den technischen Leiter, einen Übungsleiter oder einen Vorstand. Bitte sprecht dazu einen der genannten an oder schreibt eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
• Anschließend wird die Funktion „Ballmaschine“ in unserem Onlinebuchungssystem „eBusy“ freigeschalten und ihr erhaltet einen AirKey Zugang zum Raum in dem die Ballmaschine aufbewahrt wird.
• Buchung der Ballmaschine im eBusy (wie Platzbuchung).
• Die Nutzungsgebühr i. H. v. 6,00 € wird an einem Sammeltermin vom Girokonto abgebucht.
11. Allgemeines
Beschädigungen im Bereich der gesamten Anlage sind einem Mitglied des Vorstandes unverzüglich zu melden. Schäden müssen auf Kosten des Verursachers repariert werden; in groben Fällen zivilrechtlich geahndet. Grobe Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung können zum Entzug der Spielberechtigung auf Zeit, im Wiederholungsfalle zum Ausschluss aus dem Verein führen. Spielen ohne Berechtigung ist Hausfriedensbruch und kann zur Anzeige gebracht werden.